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GUTE NACHRICHTEN IN CORONAZEITEN

Der Schutzschirm für Warenkreditversicherer wird in Deutschland verlängert

Wie wir bereits in unserem letzten EFM Experten-Newsletter von Anfang November (www.spezialmakler.at/news) prognostiziert haben, wurde nun endgültig die Verlängerung des dt. Rettungsschirmes für die Warenkreditversicherer unter Dach & Fach gebracht. Einige durchaus spannende Details davon sind bereits bekannt. 

 

Lange Zeit wussten wir nicht genau wo die Reise ab 1.1.2021 bzgl. Warenkreditabsicherung hingeht. Nun gibt es mit der Verlängerung des staatlichen Schutzschirmes für die Warenkreditversicherer bis Ende Juni 2021 endlich gute Nachrichten für deutsche und auch die österreichischen Unternehmen.

 

Wie das Bundesfinanzministerium und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute mitteilten, haben sich die Regierung und die Kreditversicherer darauf geeinigt. Beteiligt sind unter anderem die Anbieter Atradius, Coface, Credendo, Zurich, Euler Hermes und R+V.

 

Ursprünglich haben sich die Kreditversicherer gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung zur Absicherung von Lieferantenkrediten im Frühling dieses Jahres auf das Spannen eines Rettungs-/Schutz-Schirm geeinigt.

Konkret übernimmt der Bund dabei eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro.

 

Ziel dieser Vereinbarung war es, dass die Warenkreditversicherer Deckungszusagen auch für Unternehmen, die schwer von der Coronavirus-Krise getroffen worden sind, aufrechterhalten können. Das stabilisiert Lieferketten und verringert die Gefahr von Zahlungsausfällen für deutsche Lieferanten.

 

Lange standen die österreichischen und deutschen mittelständischen Unternehmen im Regen bzw. im Ungewissen, ob es zu einer Verlängerung kommen würde.

 

Jetzt werden an diesen neuen Abschluss, berechtigterweise viele Hoffnungen &  Erwartungen zu mehr Mut zur Risikotragung an die Kreditversicherern herangetragen.

 

Die neue Vereinbarung wurde wieder auf die Höhe von 30 Mrd. € gegrenzt. Neu gegenüber dem ursprünglichen Deal ist eine höhere Selbstbeteiligung bis zu 10%, dh. 3 Mrd. €, sowie eine Deckelung für Schäden die eventuell über 30 Mrd. hinausgehen sollten.

 

Einer der umstrittensten Punkte bei der Fixierung dieser Schutzschirm-Verlängerung war dem Vernehmen nach, die Reduktion der Höhe der Prämienabführung. Mussten die Versicherer beim 1. Rettungsschirm noch 65% Ihrer Prämien an den Staat abliefern, müssen Sie nun als Ausgleich für die nunmehr höhere Risikobeteiligung nur mehr 60% an den Bund zahlen.

Im Zuge dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Versicherer dazu, ihre bestehenden Kreditlimite „weitestgehend aufrecht zu erhalten“, so der GDV.

Überraschend, um nicht zu sagen, nicht nachvollziehbar aus unserer Sicht ist, dass die Warenkreditversicherer nunmehr für 5 Prozentpunkte weniger Prämie-Abliefern an den Staat, bereit sind, ein um soviel höhere eigene Risikobeteiligung zu akzeptieren, dies im Angesicht der auslaufendenden staatlichen Corona-Unternehmenshilfen und den daraus drohenden Unternehmenspleiten.

Bereits Ende März werden die Stundungen bei Gebietskrankenkassen und Finanzamt beendet. Sowohl Gläubigerschutzverbände als auch Kreditversicherer predigen seit Monaten im Wochentakt die bevorstehende Insolvenzwelle bzw. Marktbereinigung der Zombie-Unternehmen.

 

 

Es bleibt somit abzuwarten für wen der beiden Vertragsseiten dieses Schutzschirmes, dem Staat oder den Warenkreditversicherern, dies das bessere, nein, leider muss man sagen, das weniger schlechte Geschäft/ geringere Übel wird.

Schutzschirm schützt auch Factoring

Mit der Zustimmung der EU-Kommission zu dieser Verlängerung des Schutzschirms wird fix gerechnet und findet somit die mehr als zwei Monate andauernde Verhandlungen ein gutes Ende.

Somit haben Unternehmen nun wieder Planungssicherheit. Vor allem Factoring-Finanzierungen profitieren davon: Ein Rückzug der Kreditversicherer hätte dazu führen können, dass Unternehmen Factoring als weiteres Instrument zur Liquiditätsbeschaffung vielfach hätten ausschließen müssen, schließlich müssen fast alle Forderungen, die über Factoring finanziert werden, auch versichert werden.

 

Leider sind damit noch keineswegs alle Hürden für stabiles & planvolles Wirtschaften aus dem Weg geräumt.

Wir von EFM rechnen bereits ab März mit den ersten Auswirkungen des vermutlich endgültigen Auslaufens dieses Schutzschirmes. Ab Juli müssen somit die Warenkreditversicherer, den Marktgesetzen gehorchend, entsprechend deren Einschätzungen zur Bonität Ihrer übernommenen Risken, eigenständig für Ihre eingeräumten Limite geradestehen.

Welche Folgen das haben kann, zeigen die Schockwellen, die das Vorgehen von Euler Hermes im September durch den Markt geschickt hatte.

 

 

 

Der Versicherer kündigte damals an, seine Limite für Unternehmen mit schwachen Bonitäten bis zum Jahresende zu befristen, dem damaligen Enddatum des Schutzschirms. Euler Hermes ist in Deutschland Marktführer und besichert rund die Hälfte der gesamten Deckungszusagen von über 400 Milliarden Euro.